Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben zum 01. Oktober 2021 erstmals Anspruch auf ein einmaliges Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Das Screening auf Hepatitis B und C soll im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene ab 35 Jahren erfolgen. Ab diesem Alter haben gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf diesen Check-up.
Warum ist der Check wichtig? Durch das Screening sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen erkannt werden. Eine unbehandelte chronische Hepatitis kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs nach sich ziehen.
Screening auf Hepatitis B und C
Hepatitis B und Hepatitis C sind Leberentzündungen, die schwerwiegende Folgen haben können. Sie gehen auf eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) beziehungsweise Hepatitis-C-Virus (HCV) zurück. Um unentdeckte Infektionen zu erkennen, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf ein Screening.